AGB

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen – klar gegliedert und ohne Überraschungen.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Immobilien Palast GmbH, Marktplatz 13, 37269 Eschwege (im Folgenden „wir“), und ihren Kunden über den Nachweis und die Vermittlung von Kauf- und Mietverträgen über Immobilien. Für die Verwaltung von Mietobjekten gelten sie ergänzend zum Verwaltervertrag.

(2) Verbraucher ist, wer einen Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(3) Was wir mit Ihnen im Einzelnen vereinbaren – im Maklervertrag, in der Provisionsvereinbarung oder im Verwaltervertrag –, geht diesen Bedingungen vor. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen in Textform zugestimmt haben.

§ 2 Unsere Leistung

(1) Wir weisen Ihnen die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags nach oder vermitteln den Vertrag. Je nach Auftrag gehören dazu die Einschätzung des Werts und die Aufbereitung der Immobilie, Exposé und Vermarktung, die Auswahl und Betreuung von Interessenten, Besichtigungen, die Begleitung der Verhandlungen und die Vorbereitung des Notar- oder Mietvertragstermins.

(2) Einen bestimmten Erfolg – etwa einen Verkauf zu einem bestimmten Preis oder innerhalb einer bestimmten Zeit – schulden wir nicht, es sei denn, wir haben es ausdrücklich vereinbart.

(3) Fotos, Videos, Drohnenaufnahmen, 3D-Rundgänge, Grundrisszeichnungen, Exposé und Inserate erstellen wir bei einem Vermarktungsauftrag auf eigene Kosten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Kosten Dritter, die der Kunde zu tragen hat – etwa für Notar, Grundbuch, Energieausweis, Gutachter oder Handwerker –, entstehen nur nach Absprache und im Namen und auf Rechnung des Kunden.

(4) Rechts- und Steuerberatung leisten wir nicht. Unsere Einschätzungen zu Preisen, Mieten und Märkten ersetzen weder ein Verkehrswertgutachten noch die Beratung durch Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater, Finanzierungsberater oder Sachverständige.

§ 3 Vertragsschluss und Form

(1) Ein Maklervertrag über den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus bedarf der Textform (§ 656a BGB), ebenso ein Vertrag über die Vermittlung von Wohnraum zur Miete (§ 2 Abs. 1 Wohnungsvermittlungsgesetz). Diese Verträge schließen wir in Textform – schriftlich, per E-Mail oder über unser persönliches Webexposé.

(2) Vertragsschluss über das Webexposé: Sie erhalten von uns einen persönlichen Link. Auf der Seite finden Sie die Provisionsvereinbarung, diese Bedingungen, die Widerrufsbelehrung und die Hinweise zum Datenschutz und zum Geldwäschegesetz; unmittelbar über der Schaltfläche stehen Leistung und Provision. Bis zum Klick können Sie Ihre Auswahl ändern oder den Vorgang abbrechen. Mit dem Klick auf „Zahlungspflichtigen Vertrag schließen“ geben Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Maklervertrags ab. Wir nehmen es an, indem wir Ihnen unverzüglich die Bestätigung per E-Mail senden; damit ist der Vertrag geschlossen. Die Bestätigung enthält den Vertragstext, diese Bedingungen und die Widerrufsbelehrung als PDF zum Speichern. Wir speichern den Vertragstext; über Ihren persönlichen Link können Sie ihn jederzeit abrufen. Vertragssprache ist Deutsch.

(3) Soweit das Gesetz keine besondere Form vorschreibt, kommt ein Maklervertrag auch zustande, wenn Sie in Kenntnis unseres ausdrücklichen Provisionsverlangens unsere Maklerleistung in Anspruch nehmen – etwa weitere Unterlagen anfordern, eine Besichtigung vereinbaren oder Verhandlungen aufnehmen.

§ 4 Provision

(1) Unsere Provision ist ein Erfolgshonorar. Sie entsteht, wenn infolge unseres Nachweises oder unserer Vermittlung der Hauptvertrag – Kaufvertrag oder Mietvertrag – wirksam zustande kommt. Es genügt, dass unsere Tätigkeit dafür mitursächlich war.

(2) Die Höhe ergibt sich aus der Provisionsvereinbarung, dem Maklervertrag oder dem Exposé. Gegenüber Verbrauchern nennen wir die Provision einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bemessungsgrundlage ist beim Kauf der beurkundete Kaufpreis; übernimmt der Käufer zusätzlich Verbindlichkeiten des Verkäufers oder zahlt er gesondert für mitverkauftes Inventar, zählen diese Beträge zum Kaufpreis.

(3) Die Provision ist mit dem wirksamen Abschluss des Hauptvertrags verdient und fällig – beim Kauf mit der notariellen Beurkundung – und innerhalb von 14 Tagen nach Zugang unserer Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Steht der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung oder bedarf er einer Genehmigung, entsteht der Anspruch mit deren Eintritt.

(4) Der Anspruch bleibt bestehen, wenn der wirksam geschlossene Hauptvertrag später einvernehmlich aufgehoben, gekündigt oder wegen einer Pflichtverletzung einer Partei rückabgewickelt wird. Er entfällt, wenn der Hauptvertrag von Anfang an unwirksam ist oder wirksam angefochten wird.

(5) Bei Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser mit einem Verbraucher als Käufer gelten die §§ 656a bis 656d BGB.

(6) Bitte informieren Sie uns unverzüglich über den Abschluss des Hauptvertrags und seine Bedingungen. Wir haben Anspruch auf eine Abschrift des Vertrags, soweit sie zur Berechnung der Provision erforderlich ist.

§ 5 Gleichwertige Geschäfte und verbundene Personen

(1) Der Anspruch auf Provision besteht auch, wenn der Hauptvertrag zu anderen Bedingungen zustande kommt als ursprünglich angeboten, sofern er wirtschaftlich dem nachgewiesenen oder vermittelten Geschäft entspricht – zum Beispiel bei einem anderen Kaufpreis, beim Erwerb eines Erbbaurechts oder eines Miteigentumsanteils oder beim Erwerb der Anteile an der Gesellschaft, der die Immobilie gehört.

(2) Dasselbe gilt, wenn nicht Sie selbst, sondern eine Person den Vertrag schließt, die mit Ihnen besonders eng persönlich oder wirtschaftlich verbunden ist – etwa Ihr Ehegatte oder Lebenspartner, ein naher Angehöriger oder eine Gesellschaft, an der Sie maßgeblich beteiligt sind –, und Ihnen der Vertragsschluss wirtschaftlich zugutekommt.

(3) Voraussetzung bleibt in jedem Fall, dass unsere Tätigkeit für den Vertragsschluss ursächlich oder mitursächlich war.

§ 6 Vertraulichkeit

(1) Unsere Exposés, Objektdaten und Angaben zu Eigentümern und Interessenten sind ausschließlich für Sie bestimmt und vertraulich zu behandeln. An Ihren Ehegatten oder Lebenspartner und an Berater, die Sie für Ihre Entscheidung brauchen – Bank, Rechtsanwalt, Steuerberater, Sachverständige –, dürfen Sie sie weitergeben.

(2) Geben Sie sie ohne unsere Zustimmung an andere Dritte weiter und schließt der Dritte oder eine mit ihm verbundene Person daraufhin den Hauptvertrag, schulden Sie uns Schadensersatz in Höhe der Provision, die bei einem Vertragsschluss durch Sie angefallen wäre. Ihnen bleibt der Nachweis, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 7 Vorkenntnis

Ist Ihnen ein von uns angebotenes Objekt und die Bereitschaft des Eigentümers zum Verkauf oder zur Vermietung bereits bekannt, teilen Sie uns das bitte unverzüglich in Textform mit und sagen Sie uns, woher Sie das Objekt kennen. So vermeiden wir Missverständnisse über unseren Provisionsanspruch.

§ 8 Tätigkeit für beide Seiten

Wir dürfen für beide Parteien des Hauptvertrags tätig werden – für Verkäufer und Käufer, für Vermieter und Mieter – und von beiden eine Provision erhalten, soweit das Gesetz es zulässt. Wir sind dann beiden Seiten zur Unparteilichkeit verpflichtet.

§ 9 Angaben zum Objekt

(1) Fotos, Videos, Drohnenaufnahmen, 3D-Rundgänge und Grundrisszeichnungen erstellen wir in der Regel selbst. Sie zeigen den Zustand zum Zeitpunkt der Aufnahme und sind keine Beschaffenheitsgarantie. Alle übrigen Objektangaben – insbesondere Flächen, Baujahr, Modernisierungen, Mieten, Betriebskosten, Energiekennwerte, Genehmigungen und Rechtsverhältnisse – beruhen auf Angaben des Eigentümers, von Behörden oder sonstigen Dritten.

(2) Wir geben diese Angaben sorgfältig weiter und prüfen sie auf Plausibilität. Eine eigene rechtliche, technische oder wirtschaftliche Prüfung schulden wir nicht; für ihre Richtigkeit haften wir nach § 17.

(3) Exposés sind eine Vorabinformation und kein Angebot zum Abschluss des Hauptvertrags; maßgeblich ist allein der notarielle Kaufvertrag oder der Mietvertrag. Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

(4) Bitte prüfen Sie alle Umstände, die für Ihre Entscheidung wichtig sind, vor dem Abschluss des Hauptvertrags selbst oder mit fachkundiger Hilfe.

§ 10 Eigentümer, Verkäufer und Vermieter

(1) Sie geben uns alle Angaben und Unterlagen, die wir für die Vermarktung brauchen, vollständig und richtig – insbesondere zu Eigentumsverhältnissen, Belastungen, Flächen, Baujahr, Modernisierungen, bekannten Mängeln, Mietverhältnissen, Betriebskosten, Energieausweis und Genehmigungen – und teilen uns Änderungen unverzüglich mit. Sie versichern, über die Immobilie verfügen zu dürfen oder von allen Berechtigten bevollmächtigt zu sein.

(2) Vor der Veröffentlichung erhalten Sie Exposé und Inserat zur Prüfung. Sie prüfen beides auf Richtigkeit und Vollständigkeit und teilen uns Abweichungen unverzüglich in Textform mit; die Veröffentlichung erfolgt nach Ihrer Freigabe. Fällt Ihnen später eine Unrichtigkeit auf, teilen Sie sie uns unverzüglich mit. Für Angaben, die Sie freigegeben haben, haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(3) Laufzeit, Kündigung, Alleinauftrag und besondere Pflichten regelt der Maklervertrag. Aufwendungen ersetzen Sie uns nur, wenn wir das im Maklervertrag ausdrücklich vereinbart haben, und nur in nachgewiesener Höhe.

(4) Kommt der Hauptvertrag mit einem von uns nachgewiesenen oder vermittelten Interessenten zustande, bleibt die vereinbarte Provision geschuldet, auch wenn wir am Abschluss nicht mehr beteiligt waren.

§ 11 Besichtigungen

Besichtigungen finden mit uns oder nach Absprache mit uns statt. Das Hausrecht liegt beim Eigentümer oder Bewohner. Foto- und Videoaufnahmen sind nur mit Zustimmung erlaubt. Bitte sagen Sie Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, rechtzeitig ab.

§ 12 Notar und Vertragsentwürfe

Leiten wir auf Ihren Wunsch Daten an einen Notar weiter, bitten ihn um einen Entwurf oder stimmen einen Termin ab, handeln wir als Bote in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung; Auftraggeber des Notars sind die Parteien des Kaufvertrags. Notarkosten – auch für einen Entwurf, wenn es nicht zur Beurkundung kommt – trägt, wer den Notar beauftragt hat oder wer sie nach dem Kaufvertrag übernimmt. Den Inhalt des Vertrags prüfen und verantworten die Parteien und der Notar.

§ 13 Vermietung

(1) Bei der Vermittlung von Wohnraum zahlt die Provision, wer uns beauftragt hat (Bestellerprinzip, § 2 Abs. 1a Wohnungsvermittlungsgesetz). Hat uns der Vermieter beauftragt, zahlen Wohnungssuchende uns nichts.

(2) Unterlagen von Mietinteressenten – Selbstauskunft, Einkommensnachweise, Bonitätsauskunft – prüfen wir auf Plausibilität. Für die Zahlungsfähigkeit und Vertragstreue eines Mieters stehen wir nicht ein. Über die Auswahl des Mieters und den Abschluss des Mietvertrags entscheidet allein der Vermieter.

(3) Mietverträge und Übergabeprotokolle, die wir vorbereiten, sind eine organisatorische Hilfe und keine Rechtsberatung.

(4) Bei Gewerberäumen und anderen Objekten, die nicht dem Wohnungsvermittlungsgesetz unterliegen, richtet sich die Provision nach der Vereinbarung.

§ 14 Hausverwaltung

Wir verwalten Mietshäuser (Mietverwaltung); die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften übernehmen wir nicht. Umfang, Vergütung, Vollmacht und Laufzeit regelt der Verwaltervertrag mit seinen Anlagen; er geht diesen Bedingungen vor. Handwerker, Versorger und andere Dienstleister beauftragen wir im Namen und auf Rechnung des Eigentümers. Einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, die Zahlungsfähigkeit von Mietern oder die Vermietbarkeit schulden wir nicht.

§ 15 Reservierung

Eine Reservierung ist die unverbindliche Zusage, ein Objekt für eine bestimmte Zeit vorrangig für Sie vorzuhalten. Sie gilt nur, wenn wir sie in Textform bestätigen, und begründet keinen Anspruch auf den Abschluss des Hauptvertrags; der Eigentümer bleibt in seiner Entscheidung frei. Eine Reservierungsgebühr erheben wir nicht.

§ 16 Geldwäschegesetz

(1) Wir sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, die Parteien eines von uns vermittelten Kaufvertrags – und eines Mietvertrags ab einer monatlichen Nettokaltmiete von 10.000 Euro – zu identifizieren, sobald ein ernsthaftes Interesse am Vertragsschluss besteht.

(2) Sie legen uns dazu einen gültigen amtlichen Ausweis vor, machen die erforderlichen Angaben und teilen mit, ob Sie für einen anderen wirtschaftlich Berechtigten handeln. Wir dürfen und müssen den Ausweis kopieren und die Unterlagen fünf Jahre aufbewahren.

(3) Ohne diese Mitwirkung dürfen wir nicht weiter für Sie tätig werden. Einzelheiten stehen unter www.immobilien-palast.de/geldwaeschegesetz.

§ 17 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für arglistig verschwiegene Umstände und soweit wir eine Garantie übernommen haben.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzen – eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen –, und dann begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen. Das gilt auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

(4) Für die Richtigkeit von Angaben, die vom Eigentümer oder von Dritten stammen, für die Zahlungsfähigkeit und das Verhalten anderer Beteiligter und für Mängel der Immobilie haften wir nur nach den Absätzen 1 bis 3.

§ 18 Zahlung und Aufrechnung

(1) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.

(2) Aufrechnen können Sie nur mit Forderungen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder die aus demselben Vertragsverhältnis stammen.

§ 19 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, wenn der Vertrag außerhalb unserer Geschäftsräume oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel – etwa E-Mail, Telefon oder das Webexposé – geschlossen wird. Die Einzelheiten stehen in der Widerrufsbelehrung unter www.immobilien-palast.de/widerruf; dort können Sie einen online geschlossenen Vertrag auch online widerrufen.

§ 20 Datenschutz und künstliche Intelligenz

(1) Wir verarbeiten personenbezogene Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung. Die Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung unter www.immobilien-palast.de/datenschutz.

(2) Zur Unterstützung unserer Arbeit setzen wir Systeme mit künstlicher Intelligenz ein – auf der Website unsere Assistentin Alina, intern zur Vorbereitung von Texten und zur Organisation. Auskünfte der Assistentin sind unverbindlich; verbindliche Erklärungen geben allein unsere Mitarbeiter ab. Entscheidungen mit rechtlicher oder wirtschaftlicher Bedeutung trifft stets ein Mensch.

§ 21 Kommunikation

Wir kommunizieren mit Ihnen per E-Mail, Telefon, Post und über unser Webexposé. Erklärungen in Textform genügen, soweit das Gesetz keine strengere Form verlangt. Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihrer Kontaktdaten mit.

§ 22 Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 23 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleibt der Schutz der zwingenden Vorschriften dieses Staates erhalten.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Eschwege Gerichtsstand. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt das Gesetz.

Stand: 30.09.2026